Gewalt-beratung Oberwallis
Die Gewaltberatung Oberwallis ist ein Beratungsdienst der Caritas-Wallis, im Auftrag des Kantonalen Amtes für Gleichstellung und Familie, und betreut Urheberinnen von innerfamiliärer Gewalt (Art. 19ff GhG). Die Gewaltformen können körperlicher, psychischer, materieller, sozialer oder sexueller Natur sein. Die Gewaltberatung steht allen Personen sowie deren Bezugspersonen offen, die ihre Zukunft gewaltfrei gestalten wollen.
Die Gewaltberatungsstelle bietet interessierten Personen freiwillige Beratungen an. Zudem können Anmeldungen über Gerichte, Ämter und Fachstellen erfolgen. Verpflichtende Beratungen werden zwingend von Gesetztes wegen durchgeführt, wenn Personen von der Polizei aus der Wohnung ausgewiesen worden sind (Art. 18 GhG).
Wir können Ihnen helfen
Melden Sie sich, damit die Schwierigkeiten im Zusammenleben angesprochen und Lösungen gefunden werden. Die Beratungen sind vertraulich, diskret und werden von Fachpersonen durchgeführt. Sie lernen :
- Gewaltfrei zu leben
- Ihr Verhalten besser kennen zu lernen und verändern dieses
- Grenzen zu setzen ohne Gewalt anzudrohen und anzuwenden
- Ihr Gegenüber wahrzunehmen und tragfähige Beziehungen aufzubauen
Freiwillige Gespräche
FÜR PERSONEN, DIE HÄUSLICHE GEWALT ANWENDEN ODER ANGST HABEN, DIES ZU TUN
Um diese Menschen und ihren Angehörigen zu helfen, bieten wir verschiedene vertrauliche Betreuungsprogramme an:
- Einzelgespräche
- Gespräche mit Partner/in
- Gesprächsgruppen
Gewaltberatung bietet freiwillige sozialtherapeutische Betreuung an, um Menschen zu unterstützen, die eine Zukunft ohne Gewalt aufbauen wollen, oder um das Risiko von Rückfällen zu verringern und Gewalttaten zu verhindern.
Das erste Gespräch ist kostenlos. Danach wird ein Pauschalbetrag von 20 CHF pro Beratung verlangt (einkommensabhängig).
Verpflichtende Gespräche
FÜR PERSONEN, DIE GEWALT ANGEWENDET HABEN UND /ODER EINE WEGWEISUNG ERHALTEN HABEN
Personen, die aus ihrer Wohnung weggewiesen wurden, müssen 3 obligatorische kostenlose Gespräche im Sinne des Gesetzes über häusliche Gewalt (Art. 18 LVD | Stand am 01.11.2025) führen. Nach diesen drei Gesprächen können sie bei Bedarf weitere Gespräche in Anspruch nehmen, für die eine Pauschale von CHF 20.– anfällt (einkommensabhängig).
Auf Anfrage der KESB, der Bezirksgerichte, der Staatsanwaltschaft und anderen Fachstellen organisieren wir außerdem Nachsorgegespräche und arbeiten mit dem gesamten Walliser Netzwerk zusammen, das im Bereich häusliche Gewalt tätig ist.
Kontakt
Gewaltberatung Oberwallis
027 924 88 02
Mehr erfahren
Betreuung von Opfern sexueller Gewalt, mehrsprachige Website : https://www.agression-sexuelle-urgences.ch
Dienst durchgeführt mit Unterstützung des Kantonales Amt für Gleichstellung und Familie.

